Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Wir möchten, dass Reisen – genauso wie das Stöbern auf unserer Website – für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Daher setzen wir uns mit großem Engagement für die digitale Barrierefreiheit unseres Webauftritts ein.
Uns ist bewusst, dass Radreisen für manche Menschen mit Einschränkungen eine besondere Herausforderung darstellen können. Gleichzeitig erleben wir immer wieder, dass viele Reisende mit eingeschränkter Mobilität – etwa durch den Einsatz moderner E-Bikes oder mit individueller Planung – erfolgreich und mit großer Freude an unseren Touren teilnehmen. Das motiviert uns, Reisen möglichst inklusiv zu gestalten – und ebenso den digitalen Zugang zu Informationen barrierearm, verständlich und gut lesbar anzubieten.
Barrierefreiheit bedeutet für uns mehr als nur die Überwindung physischer Hürden: Wir achten auf eine klare Sprache und gut lesbare Gestaltung, um insbesondere auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und altersbedingten Einschränkungen gerecht zu werden.
Als Anbieter digitaler Dienstleistungen unterliegen wir den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dabei orientieren wir uns an den technischen Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen – einen einfachen, gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Angeboten zu ermöglichen.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen, Angebote und Funktionen einer Website so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten – aber auch alle, die mobile Geräte, Bildschirmleseprogramme oder alternative Eingabemethoden verwenden.
1. Wahrnehmbarkeit:
Alle Informationen und Elemente auf einer Website müssen für die Nutzer:innen erkennbar und erfassbar sein – unabhängig davon, ob sie sehen, hören oder assistive Technologien nutzen. Dazu gehören z. B. Alternativtexte für Bilder, ausreichend Kontraste oder Untertitel für Videos.
2. Bedienbarkeit:
Die Website muss vollständig und intuitiv bedienbar sein – mit Tastatur, Maus oder anderen Eingabegeräten. Navigation, Formulare und interaktive Inhalte dürfen keine Hindernisse darstellen.
3. Verständlichkeit:
Inhalte und Funktionen sollen klar, konsistent und nachvollziehbar aufgebaut sein. Das betrifft Sprache, Navigation, Formulare und Rückmeldungen ebenso wie die logische Struktur der Seiten.
4. Robustheit:
Die Inhalte müssen technisch so umgesetzt sein, dass sie zuverlässig mit aktuellen und zukünftigen Technologien funktionieren – insbesondere mit Screenreadern, Browsern oder assistiven Tools. Sauberer HTML-Code und richtige Semantik sind dabei entscheidend.
5. Rechtliche Anforderungen:
Ergänzend zu den vier technischen Prinzipien verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine transparente Erklärung zur Barrierefreiheit, eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und – wenn notwendig – den Verweis auf eine Schlichtungsstelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Bereits barrierefrei umgesetzt
Anpassbare Inhalte: Inhalte wie Zoom und Reflow funktionieren sowohl auf mobilen Geräten als auch auf Desktop-Bildschirmen zuverlässig und ohne Informationsverlust.
Farbliche Unterscheidungen: Die Website verzichtet auf rein farbliche Unterscheidungen – wichtige Informationen werden zusätzlich durch Symbole oder Texte vermittelt.
Navigation: Die Navigationsstruktur ist auf allen Seiten konsistent aufgebaut und sorgt für eine einheitliche Nutzererfahrung.
Erwartbares Verhalten: Interaktive Elemente wie Buttons und Formulare reagieren logisch, nachvollziehbar und entsprechen den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer.
Formularhilfen: Fehlermeldungen in Formularen werden nicht nur farblich, sondern zusätzlich mit erklärenden Texten ausgegeben.
Einheitliche Gestaltung: Begriffe, Navigationselemente und Bedienelemente sind einheitlich benannt und gestaltet – das erleichtert die Orientierung.
Sprachkennzeichnung: Die Sprache der Website ist korrekt im HTML-Code ausgezeichnet (lang="de").
Kontextwechsel: Beim Navigieren auf der Website finden keine unerwarteten Kontextwechsel statt – z. B. durch automatische Fensteröffnungen oder Sprünge.
Barrierefreiheitserklärung: Eine vollständige Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit und Verweis auf eine Schlichtungsstelle.
In Arbeit
Alternativtexte für Bilder und Icons: Einige Bilder und grafische Elemente enthalten noch keine aussagekräftigen Alternativtexte und sind dadurch für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nicht vollständig zugänglich.
Kontraste: Einzelne Textelemente, insbesondere graue Schrift auf farbigem Hintergrund oder Texte auf Bildern, erfüllen noch nicht durchgängig die erforderlichen Kontrastverhältnisse (mind. 4.5:1).
Schriftgrößen: In bestimmten Bereichen der Website, z. B. Breadcrumbs oder Reiseübersichten, liegen Schriftgrößen unter der empfohlenen Mindestgröße von 16 Pixel.
Bewegte Inhalte: Slider und automatisch ablaufende Inhalte verfügen aktuell nicht über eine Pausier- oder Anhaltefunktion.
Tastaturbedienung: Die Hauptnavigation und einige Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Ein sichtbarer Fokus ist ebenfalls nicht überall vorhanden.
Sprungmarken (Skip-Links): Es sind aktuell keine Mechanismen vorhanden, mit denen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum Hauptinhalt der Seite springen können.
HTML-Struktur: Auf verschiedenen Unterseiten ist die semantische Strukturierung – z. B. mit h1 bis h6 – noch nicht korrekt umgesetzt.
Screenreader-Kompatibilität: Die Navigation ist derzeit mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar, insbesondere im Hinblick auf Lesereihenfolge und Fokusverlauf.
ARIA-Rollen: In der Navigation fehlen aktuell definierte ARIA-Rollen, was die Nutzung unterstützender Technologien beeinträchtigen kann.
Code-Validierung: Die HTML-Syntax enthält an mehreren Stellen Fehler, z. B. durch fehlerhafte Verschachtelungen oder nicht korrekt eingebundene externe Inhalte.
Marktüberwachungsdokumentation: Die gesetzlich geforderte Dokumentation zur Barrierefreiheit (z. B. Prüfberichte, Nachweise) ist in Vorbereitung.
Kontakt
Haben Sie Barrieren auf unserer Website festgestellt?
Wenn Ihnen beim Besuch von www.die-landpartie.de Hindernisse aufgefallen sind oder Sie Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Inhalten hatten, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot zu verbessern.
Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.
Schlichtungsstelle BGG
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.die-landpartie.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de