Facebook IconFacebook
Newsletter IconNewsletter abonnieren
Gäste Login IconGäste Login
Online bewerten IconOnline bewerten
Kataloge anfordernIconKataloge anfordern

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

ARB – Allgemeine Reisebedingungen


Allgemeinen Reisebedingungen Die Landpartie

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

1. Geltungsbereich+

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen uns (Die Landpartie Radeln und Reisen GmbH) und Ihnen als Reisegast.

2. Reiseanmeldung und Vertragsschluss, Reiseunterlagen+

2.1

Ihre Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss des Reisevertrages auf Basis der Katalogausschreibung zur Reise und diesen Allgemeinen Reisebedingungen machen. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie als anmeldende Person wie für Ihre eigenen Pflichten einstehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns zustande, über die wir Sie mit der Reisebestätigung informieren, die Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) als Bestätigung des Vertrages ausgehändigt wird. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtung ein neues Angebot von uns an Sie vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen.

2.2

Die Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel bis 3 Wochen vor Reisebeginn. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Reiseunterlagen nicht innerhalb des genannten Zeitraumes erhalten haben oder diese nicht eine Woche vor dem vertraglichen Reisebeginn vorliegen, ebenso, wenn Reiseunterlagen falsche Angaben enthalten. Die fehler-hafte Schreibweise eines Namens kann zur Nichtmitnahme bei Flügen führen.

2.3.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf unserer Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, Sie können bei einer Online-Buchung Ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (sie-he Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Zahlungsbedingungen+

3.1

Mit dem Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus den in Ziff. 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2

Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung durch uns von Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage sind und wir die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben, so sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten, deren Höhe sich an Ziff. 5.1 orientiert.

3.3

Die Prämie einer vermittelten Reiseversicherung wird in voller Höhe mit der Anzahlung fällig und gesondert auf der Reisebestätigung ausgewiesen.

3.4

Wählen Sie die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilen Sie uns bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto. Haben wir diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von uns vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und wir sind berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss+

4.1

Wir behalten uns vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und Ihre Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.2

Wir behalten uns vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann bei Routenänderungen in zumutbarem Umfang oder bei einer Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte der Fall, etwa, wenn örtliche Gegebenheiten dies erforderlich machen (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten oder Fahrpläne) oder der Streik von Beförderungs-unternehmen solche Änderungen in der Folge der Reiseleistungen fordert (etwa Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden oder Flughafenwechsel). Wir unterrichten Sie hierüber rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail.

4.3

Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig vor-nehmen. Wir können Ihnen indes eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder (2) Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Können wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.3 entsprechend, d. h. wir können Ihnen die entsprechende andere Vertragsänderung nach den dortigen Vorgaben anbieten. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen. Treten Sie vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Wir können Ihnen in unserem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pau-schalreise (Ersatzreise) anbieten, über die wir Sie nach Art. 250 § 10 EGBGB informieren.

5. Rücktritt des Reisegasts, Umbuchung, Ersatzpersonen+

5.1.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären. Treten Sie zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgesetzt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bestimmen. Pauschaliert können wir eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises, je nach Ihrem Rücktrittszeitpunkt, wie folgt bemessen:

- Rücktritt bis zum 65. Tag vor Reisebeginn 10%
- ab dem 64. bis 29. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab dem 28. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60%
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bis 1. Tag Reisebeginn
und bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.

Es ist Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pau-schalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

5.2

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfehlen wir den Abschluss einer Reise-rücktrittskosten-Versicherung und können Ihnen gerne eine solche Versicherung vermitteln.

5.3

Einen rechtlichen Anspruch auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft) nach Vertragsabschluss haben Sie nicht. Ist eine Umbuchung möglich, können wir ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Buchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 65 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziff. 5.1 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Sie können uns jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

5.4

Sollten Sie die Reise nicht antreten, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften Sie und er uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind, und wir erteilen Ihnen einen Nachweis, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Veranstalters+

6.1

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn diese in der vorvertraglichen Unterrichtung / Reiseausschreibung ausdrücklich genannt wurde, sowie der Zeit-punkt, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisegast spätestens zugegangen sein muss, angegeben wurde, und wir in der Reisebestätigung beide Angaben ebenfalls deutlich angegeben haben. Ein Rücktritt ist von uns bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisegast zu erklären.

6.2

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind.

6.3

Treten wir vom Reisevertrag zurück, werden Ihnen die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

7. Haftung, Haftungsbeschränkung+

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wer-den, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die hier genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

8. Obliegenheiten des Reisegasts+

8.1

Sie haben auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Die Kontakt- und Notfallnummer befindet sich in der Reisebestätigung und in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnten, sind Sie nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangen Sie Abhilfe, haben wir den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wer-tes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Können wir die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, haben wir Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2

Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behalten wir hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

8.3

Sie haften für Schäden und das Abhandenkommen der von uns gemieteten Fahrräder, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben (§ 823 BGB). Ihnen obliegt die Kontrolle des gemieteten Fahrrades während der Tour. Etwaige die Fahrtüchtigkeit einschränkende Mängel eines geliehenen Fahrrades sind der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland von Ihnen verursachte Schäden absichert, wird ebenfalls empfohlen.

8.4

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten. Sie haben Ihre personenbezogenen Daten korrekt anzugeben, wie sie aus Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass hervorgehen.

8.5

Sie sind verpflichtet, zur Reise rechtzeitig zu erscheinen. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrollen einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets haben Sie die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass Sie eine Bahnanreise auswählen, die Ihnen erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit Ihres Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass Sie rechtzeitig am Check-In-Schalter erscheinen, die Sicherheitskontrollen oder sonstige Kontrollen passieren, und den Flug am Gate antreten können.

8.6

Nehmen Sie einzelne Leistungen, die wir Ihnen ordnungsgemäß angeboten haben, aus Gründen, die aus-schließlich Ihnen zuzurechnen sind, etwa wegen vorzeitiger Rückreise, Erkrankung oder Reiseunfähigkeit, nicht in Anspruch, so haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des von Ihnen gezahlten Preises der Reise.

9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften; Reiseerfordernisse+

9.1

Wir informieren Sie vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen oder Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis sowohl für die Einreise als auch für die gesamte Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9.2

Es handelt sich bei unseren Reisen um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der Reise gewachsen zu sein. Überprüfen Sie bitte, ggf. unter Hinzuziehung ärztlichen Rates, Ihre körperliche Konstitution und Gesundheit im Hinblick auf die Anforderungen der Reise. Wir beraten Sie gern zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Reiseziele. Sie sind für die Einhaltung der örtlichen Vorschriften und der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.

10. Informationenpflichten zu ausführendem Luftfahrtunternehmen+

Wir sind verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher, im Rahmen der ge-buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Bu-chung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis dieser Identität erhalten, sobald diese feststeht. Wechselt die Ihnen als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Airlines, die keine Betriebsgenehmigung in der EU haben, ist auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

Reiseveranstalter


Die Landpartie Radeln und Reisen GmbH
Am Schulgraben 6, D-26135 Oldenburg
Telefon: (+49) 0441 570683-10
Fax: (+49) 0441 570683-19
www.dieLandpartie.de
urlaub@dieLandpartie.de
USt.-ID: DE250151585

Weiteres
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 14).

Immer Aktuell

mit dem Landpartie Newsletter

Newsletter abonnieren

Wir verwenden Cookies,

um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Alle Cookies akzeptieren Notwendige Cookies akzeptieren Cookies ablehnen