Der Landpartie Reiseschutz
Die Landpartie Radeln u. Reisen GmbH hat über die KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH einen Rahmen-Versicherungsvertrag geschlossen, der Ihnen die Möglichkeit zur Absicherung Ihrer gebuchten Reise bietet.
Inhaltsverzeichnis
- Der Landpartie-Stornoschutz
- Der Landpartie-Premium-Schutz
- Die Reiseversicherung für das ganzen Jahr
- Der Landpartie Reiseschutz-Corona
Der Landpartie-Stornoschutz
REISESCHUTZ
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Umbuchungsschutz
Wenn Sie von einer Reise z. B. wegen unerwartet schwerer Erkrankung, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes vor Reiseantritt zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig verspätet antreten müssen, ersetzt Ihnen der Versicherer
- die vertraglich geschuldeten Stornogebühren
- die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
- Erstattung vertraglich geschuldeter Umbuchungsgebühren
Reiseabbruch-Versicherung
Wird die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, erstattet der Versicherer z.B. zusätzliche Reisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
Versicherungsbedingungen
Der Abschluss der Reiseversicherung muss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reiseantritt muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen. Versicherungen gelten für weltweite Reisen bis 31 Tage. Durch Zahlung des ausgewiesenen Betrages aus der Beitragstabelle erklären Sie Ihren Eintritt in den Rahmen-Versicherungsvertrag. Es besteht sofortiger Versicherungsschutz. Versicherer: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG und HanseMerkur Reiseversicherung AG Die Produktbeschreibungen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der KAERA (AVB KAERA Stand: 11/2021). Gültig für alle Abreisen ab sofort. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie hier zum Download. Schadenabwicklungsbüro: KAERA AG, Leistungsabteilung, Industriestr. 4 - 6, 61440 Oberursel. www.kaera-ag.de
Reisepreis bis | Preis p.P. * |
---|---|
€ 500,- | € 22,- |
€ 750,- | € 34,- |
€ 1.000,- | € 42,- |
€ 1.500,- | € 58,- |
€ 2.000,- | € 77,- |
€ 2.500,- | € 96,- |
€ 3.000,- | € 115,- |
€ 3.500,- | € 139,- |
€ 4.000,- | € 149,- |
€ 5.000,- | € 189,- |
€ 6.000,- | € 229,- |
€ 8.000,- | € 305,- |
€ 10.000,- | € 379,- |
*ohne Selbstbehalt |
Der Landpartie-Premium-Schutz
REISESCHUTZ
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Umbuchungsschutz
Wenn Sie von einer Reise z. B. wegen unerwartet schwerer Erkrankung, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes vor Reiseantritt zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig verspätet antreten müssen, ersetzt Ihnen der Versicherer
- die vertraglich geschuldeten Stornogebühren
- die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
- Erstattung vertraglich geschuldeter Umbuchungsgebühren
Reiseabbruch-Versicherung
Wird die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, erstattet der Versicherer z.B. zusätzliche Reisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstattet der Versicherer Ihnen die Kosten für
- ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen
- medizinisch sinnvollen Rücktransport (Rettungsflüge)
- Überführung im Todesfall
Notfall- und Hilfeleistungen
- Noftruf-Service weltweit, rund um die Uhr:
- Tel. +49 (0)40 555 7877
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 EUR
- Organisation und Unterstützung bei Krankheit und Unfall
- Kostenvorschuss für Krankenhausbehandlungen
Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, ersetzt der Versicherer den
- Schaden bis zu 2.000 EUR je Person
Reiseunfall-Versicherung
Sollten Sie während der Reise einen Unfall haben, der zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führt, leistet der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme:
- Todesfall € 15.000,–
- Invalidität € 30.000,–
Reisehaftpflicht-Versicherung
Der Versicherer schützt Sie vor Haftpflichtrisiken auf der versicherten Reise, sollte eine Person oder Sache zu Schaden kommen. Versicherungssumme pauschal 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Versicherungsbedingungen
Der Abschluss der Reiseversicherung muss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reiseantritt muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen. Versicherungen gelten für weltweite Reisen bis 31 Tage.
Durch Zahlung des ausgewiesenen Betrages aus der Beitragstabelle erklären Sie Ihren Eintritt in den Rahmen-Versicherungsvertrag. Es besteht sofortiger Versicherungsschutz.
Versicherer: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG und HanseMerkur Reiseversicherung AG
Die Produktbeschreibungen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der KAERA (AVB KAERA Stand: 11/2021).
Gültig für alle Abreisen ab sofort. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie hier zum Download.
Schadenabwicklungsbüro: KAERA AG, Leistungsabteilung, Industriestr. 4 - 6, 61440 Oberursel. www.kaera-ag.de
Reisepreis bis | Preis p.P. * |
---|---|
€ 500,- | € 29,- |
€ 750,- | € 44,- |
€ 1.000,- | € 57,- |
€ 1.500,- | € 77,- |
€ 2.000,- | € 103,- |
€ 2.500,- | € 120,- |
€ 3.000,- | € 138,- |
€ 3.500,- | € 155,- |
€ 4.000,- | € 165,- |
€ 5.000,- | € 203,- |
€ 6.000,- | € 255,- |
€ 8.000,- | € 325,- |
€ 10.000,- | € 399,- |
*ohne Selbstbehalt |
Die Reiseversicherung für das ganze Jahr
Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen, haben Sie die Möglichkeit eine Jahresversicherung über uns abzuschließen.
Bitte sprechen Sie uns dazu persönlich an, Sie erreichen uns Montags bis Freitags unter Tel. 0441 570683-10, wir beraten Sie gern!
Der Landpartie Reiseschutz-Corona
ZUSATZVERSICHERUNG
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung* an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt oder Abbruch der Reise ersetzt wird.
*Voraussetzung für den Abschluss einer Corona Zusatzversicherungen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei uns.
Was ist versichert?
Sie treten Ihre Reise nicht oder nicht planmäßig an oder können die Reise nicht planmäßig beenden, weil ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) oder eine Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
- eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Was wird ersetzt?
- Bei Nichtantritt der Reise ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
- Bei Abbruch der Reise ersetzen wir die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie anteilig nicht genutzte Reiseleistungen.
- Bei verspäteter Rückreise ersetzen wir die nach weislich entstandenen zusätzlichen Rückreise- und Übernachtungskosten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie muss dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen.
Was ist nicht versichert?
- Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneten regionalen (z. B. Stadtteile oder Städte) oder überregionalen (mehr als eine Stadt, ein Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangssperren eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.
- Wir leisten nicht für Kosten, die aufgrund von Einreisebestimmungen unmittelbar nach Einreise in das Reiseland durch behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen entstehen. Zudem leisten wir nicht für den Ausfall gebuchter Reiseleistungen, die aufgrund dieser Quarantänemaßnahmen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
- Die Reiseabbruch-Versicherung ist bei Schiffsreisen ausgeschlossen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Umbuchungskosten und Einzelzimmerzuschläge erstatten wir maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einem Rücktritt anfallen.
- Zusätzliche Unterkunftskosten erstatten wir bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme.
Reisepreis bis | Preis p.Person |
---|---|
€ 1.000,- | € 9,- |
€ 2.000,- | € 15,- |
€ 3.000,- | € 19,- |
€ 4.000,- | € 25,- |
€ 5.000,- | € 35,- |
€ 7.500,- | € 49,- |
€ 10.000,- | € 59,- |
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der KAERA (AVB KAERA Stand: 10/2021). Gültig für alle Abreisen ab sofort. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie hier zum Download.
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